Allgemeine Geschäftsbedingungen:

I. Der Weihnachtsmann und seine Kollegen geben sich die größte Mühe, Ihre Programmwünsche auf Ihrer Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Bescherung, Glühweintrinken, Weihnachtsmarkt, ect.) zu erfüllen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Verhinderung oder in Fällen höherer Gewalt (z.B. wetterbedingte Faktoren, wie starker Sturm, Schneetreiben, Glatteis etc.), müssen sie sich leider vorbehalten, den Vertrag zu kündigen. Aus den gleichen Gründen sind Santa Claus und seine Kollegen berechtigt, einzelne Programmpunkte auf Ihrer Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.) zu streichen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch andere zu ersetzen. Bei der Streichung entfällt der entsprechende Honoraranteil.

II. Santa Claus und seine Kollegen sind selbständige, freischaffende Künstler, die ihre Gagen selbst versteuern (Lohnsteuer) und Umsatzsteuer abführen. Evtl. anfallenden andere Steuern und Gebühren, insbesondere für GEMA, GVL oder KSK (Künstlersozialkasse), werden deshalb grundsätzlich (entsprechend den gesetzlichen Regelungen) immer vom Auftraggeber getragen.

III. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung zur vorgesehenen Zeit am vorgesehenen Ort ungestört durchgeführt werden kann. Santa Claus und seine Kollegen sind bereit, eine Wartezeit auf Ihrer Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.) von 20 Minuten bis zum tatsächlichen Veranstaltungsbeginn in Kauf zu nehmen. Falls mit der Veranstaltung auf Ihrer Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.) nach Ablauf dieser Wartezeit nicht begonnen werden kann oder ein ungestörter Ablauf aus anderen Gründen nicht gewährleistet ist, entfällt die Leistungsverpflichtung von Santa Claus und seinen Kollegen unter Fortbestehen des vollen Honoraranspruchs.

IV. Santa Claus und seine Kollegen bemühen sich sehr, den vereinbarten Veranstaltungstermin pünktlich einzuhalten. Der Aufraggeber räumt aber eine Karenzzeit von 45 Minuten ein. Bei voraussehbaren Verzögerungen werden die Künstler den Auftraggeber rechtzeitig telefonisch, per Telefax oder eMail unterrichten.

V. Bei Auftritten, die (z.B. als Walkact) über einen längeren Zeitraum auf Ihrer Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.) dargeboten werden (Bühnen-Shows natürlich ausgeschlossen), beinhaltet die Auftrittsdauer auch Pausen, die für die optimale Qualität der Darbietung notwendig sind, vom Weihnachtsmann (Künstler) jedoch möglichst kurz gehalten werden.

VI. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens Santa Claus und seinen Kollegen oder einer solchen beruht, die den Künstlern zuzurechnen ist.

VII. Die Haftpflicht im Rahmen der Darbietungen auf Ihrer Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.) durch die Künstler oder einen beauftragten Kollegen wird vom Auftraggeber übernommen, solange die Künstler (oder Moderatoren) nicht grob fahrlässig handeln.

VIII. Im Rahmen der Veranstaltung kommt der Auftraggeber für die Verpflegung auf der Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.) der Künstler auf.

IX. Für Show-Einlagen auf einer Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.) , die mit einer elektronischen Musik-Anlage unterstützt werden (die von Santa Claus und seinen Kollegen gestellt wird), muss ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes bereitgestellt werden, der einen reibungslosen Auf- und Abbau gewährleistet. Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass die Transportfahrzeuge während der Dauer der Auftrittszeit nicht versetzt werden müssen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Muss ein kostenpflichtiger Parkplatz genutzt werden, übernimmt der Auftraggeber die Parkgebühren. Bei Veranstaltungen an einem – z.B. durch ein Navigationsgerät – nicht fest definierten Ort (z.B. Schiffanlegestelle) ist den Künstlern ein Lageplan oder Sonstiges zur Verfügung zu stellen, um eine optimale Anfahrt zu gewährleisten. Sollte es notwendig sein, muss ein Parkplatz reserviert werden, um evtl. Verspätungen zu vermeiden.

X. Copyright (Urheberrechte): Die meisten Texte, Bilder sowie das Layout dieser Webside sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte ist auch für private Zwecke ausdrücklich untersagt. Die Nutzung von Texte, Bildern, Grafiken, Designs, etc. bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Genehmigung durch Peter Rossi. Die auf dieser Website genannten Bezeichnungen oder Firmennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und unterliegen als solche dem gesetzlichen Warenzeichen-, Marken- und/oder Patentrechtlichen Schutz. Ein Gegendarstellungsanspruch gilt nur im Sinne des §10 MdStV.

XI. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Weihnachtsmänner bzw. Künstler, sollten sie wetterempfindliches Equipment (Kamera, Verstärkeranlage, Instrument, empfindliche Kostüme, etc.) mit sich führen, in einem Umfeld auftreten kann, wo kein Risiko einer Beschädigung dieser Gegenstände besteht (Innenraum, Überdachung, etc.). Sollte ein solches Umfeld vom Auftraggeber nicht gewährleistet werden können, muss der Weihnachtsmann / Künstler vor Ort entscheiden, ob der Auftritt durchgeführt werden kann. Bei einer Beschädigung aufgrund eines solchen Umstandes haftet der Auftraggeber.

XII. Bei Weihnachtsfeiern (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.), die weiter als 250 KM von Köln entfernt sind und die nach 22:30 Uhr enden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für den/die engagierten Künstler ein Hotelzimmer der Mittelklasse inkl. Frühstück und Internetzugang zur Verfügung zu stellen.

XIII. Der Rechnungsbetrag wird grundsätzlich immer vor dem Auftritt am Veranstaltungsdatum fällig. Sollte nichts anderes vereinbart sein, muss der Betrag bis dahin beglichen werden.

XIV. Der Auftraggeber muss dem Künstler – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – eine Möglichkeit zum Umziehen und Deponieren seiner persönlichen und beruflichen Utensilien auf der Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.)  zur Verfügung stellen (Garderobe). Diese sollte sich – um Laufzeiten während des Auftritts möglichst gering zu halten – in der Nähe des Auftrittsortes befinden. Bei Temperaturen unter 18 Grad C muss dieser Raum beheizt sein, damit die Gesundheit des Künstlers (z.B. durch Unterkühlung) nicht gefährdet wird.

XV. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die erstellten Manuskripte, Show-Konzpte, Reden, etc. grundsätzlich nicht aus der Hand geben … auch nicht zum „Querlesen“. Neben dem Copyright ist dies darin begründet, dass ein solcher Text einen vollkommen anderen Charakter bekommt, wenn er von einem Comedian bzw. Schauspieler vorgetragen wird. Der daraus resultierenden Gesprächs- und Erklärungsbedarf würde einen weiteren erheblichen zeitlichen und somit auch finanziellen Aufwand bedeuten.

XVI. Der Auftraggeber muss dem Künstler – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – eine Möglichkeit zum Umziehen und Deponieren seiner persönlichen und beruflichen Utensilien auf der Weihnachtsfeier (Weihnachts-Event, Christbaumschlagen, Betriebsfeier, Weihnachtsmarkt, ect.) zur Verfügung stellen (Garderobe). Diese sollte sich – um Laufzeiten während des Auftritts möglichst gering zu halten – in der Nähe des Auftrittsortes befinden. Bei Temperaturen unter 18 Grad C muss dieser Raum beheizt sein, damit die Gesundheit des Künstlers (z.B. durch Unterkühlung) nicht gefährdet wird.

XVII. Für durch die Witterung verursachten Schäden am Kostüm und Equipment haftet der Auftraggeber.

XVIIIHaftungsausschluss: Die Inhalte auf dieser Website sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und die Richtigkeit der Inhalte kann jedoch in keinem Fall übernommen werden.

XIX. Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

XX. Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.